Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularsache

Partikularsache

, f.

besondere oder persönliche Angelegenheit
  • wiewoln vff disem tag in der verainten stennd particularsachen allerley gehandelt hat sollen werden
    vor 1566 BambBer. 35 (1872) 29
  • daß ich [ein Adliger] des orts das geringste, was nicht meine particular- und patrimonial-sachen betrifft, zu verrichten mich nicht unterstehen werde
    1644 ProtBrandenbGehR. II 544
  • ist unter dem adel ... herkommen, daß die particular sachen von denen rittercorporibus ... nicht vertretten werden
    1655 Mader,ReichsrMag. III 526
  • rahtsglider sollen gleich anderen ihre particular-sachen durch fürsprechen anbringen laßen
    1702 BernStR. V 705
  • [das Begehren von Prozeßparteien um wiederholte restitutio in integrum sei] in verschidenen particular-sachen bereits in denen urtheln verworffen und geahndet worden
    1760 RKG./Moser,JustizVerf. II 705
  • zwischen ihnen anhaͤngige particularsachen 
    1770 AltenburgSamml. II 317