Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularschreiben
Artikel davor:
Partikularpolizeiordnung
Partikularproviantwesen
Partikularrechnung
Partikularrecht
Partikularregister
Partikularreichsanschlag
Partikularreitung
Partikularsrezeß
Partikularsache
Partikularschirmbrief
Partikularschreiben
, n.
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I
offizielles Schreiben an einige Kreisstände
- particular-schreiben vor ein- und anderen stand1645 Moser,StaatsR. 39 S. 38Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß beyde ihre chur- und fuͤrstl. durchl. durchl. [Pfaltz-Neuburg und Chur-Brandenburg als Kreisdirektoren] auch hierinnen alterniren, also und dergestalt, daß, wann particular-schreiben in dem crays zu expediren vorfallen, daß mit der vorschrifft, wie sonsten in allen anderen dingen, alternirt werden solle1665 Moser,StaatsR. 27 S. 326Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ... biß hieher an gesammte crays-staͤnde ergangene beweglich, und auf alle particularia sorgfaͤltig gerichtete particular-schreibennach 1708 Moser,StaatsR. 28 S. 105Faksimile - in Google Books
II
Postsendung einer Partikularperson
- [um] solchen missbruch [der amtlichen Postboten] abzeschneiden, habend wir angesechen, ... dass inskünftig solche particularschreiben ... nit abgenommen ... werden [sollen]2. Hälfte 17. Jh. ArchBern 24 (1918) 30
- wan es [einkommende Post] nur particular-schreiben weren, [sollen] dieselben in ein besonden rodel verzeichnet, undt die jenigen umb den postcosten ersucht werden2. Hälfte 17. Jh. ArchBern 24 (1918) 31