Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikularzahlung
Artikel davor:
Partikulartag
Partikularuntereinnehmer
Partikularverbindnis
Partikularverfassung
Partikularversammlung
Partikularvotum
Partikularwerbung
Partikularwerk
Partikularwohlfahrt
Partikularzahlmeister
Partikularzahlung
, f.
wie Partikularbezahlung
- es mag niemand wider seinen willen die particulair-zahlung zu verschiedenen zeiten, und summen anzunehmen aufgedrungen werden, es sey dann durch richterlicher erkäntniss bey befundenen des debitoris ohnvermögen1658 Mevius,MecklLREntw. 806Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- occasione der particular-zahlungen1687 Moser,StaatsR. 30 S. 32Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wurde solche disposition bey dem ... convent so weit geaͤndert, daß zwar die particular-zahlung bey denen staͤnden verbleiben, die verrechnung aber gegen der cassa unterbleiben ... solle1707 Moser,StaatsR. 30 S. 88Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- haͤtte auch der debitor das beneficium competentiæ zu geniessen, so will ihme gleichfalls die particular zahlung attribuiren1721 KlugeBeamte IV 1113Faksimile - in Google Books
- [Übschr.:] von partikularzahlungen während des konkurses1815 Gönner,EntwGesB. I 327Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- partikularzahlungen [im Konkurs] vor der allgemeinen vertheilung der masse können demnach nur ausnahmsweise und gegen genügende sicherheit wegen etwaiger rückerstattung, so wie gegen vergütung der zinsen statt finden1827 Puchta,Beitr. II 49Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte