Partikularzahlung, f.
Partikularzahlung, f.
wie Partikularbezahlung
-
es mag niemand wider seinen willen die particulair-zahlung zu verschiedenen zeiten, und summen anzunehmen aufgedrungen werden, es sey dann durch richterlicher erkäntniss bey befundenen des debitoris ohnvermögen1658 Mevius,MecklLREntw. 806 Faksimile
-
occasione der particular-zahlungen1687 Moser,StaatsR. 30 S. 32 Faksimile
-
wurde solche disposition bey dem ... convent so weit geaͤndert, daß zwar die particular-zahlung bey denen staͤnden verbleiben, die verrechnung aber gegen der cassa unterbleiben ... solle1707 Moser,StaatsR. 30 S. 88 Faksimile
-
haͤtte auch der debitor das beneficium competentiæ zu geniessen, so will ihme gleichfalls die particular zahlung attribuiren1721 KlugeBeamte IV 1113 Faksimile
-
[Übschr.:] von partikularzahlungen während des konkurses1815 Gönner,EntwGesB. I 327 Faksimile
-
partikularzahlungen [im Konkurs] vor der allgemeinen vertheilung der masse können demnach nur ausnahmsweise und gegen genügende sicherheit wegen etwaiger rückerstattung, so wie gegen vergütung der zinsen statt finden1827 Puchta,Beitr. II 49 Faksimile