Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partiterei

Partiterei

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Partite 
  • dieses laster [des falsches] enthaltet ... allerhand zu hintergeh- und betruͤgung des naͤchsten abzielende boͤse vortheile, list, raͤnk, und parthitereyen 
    1769 CCTher. 71 § 1