Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partstelle

Partstelle

, f.

Stellung, Tätigkeit als Partei (I) 
  • bedenken ..., daß einer in seiner selbst eigenen sache part- und richterstelle zugleich vortretten möge
    1599 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 426