Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pasquillant
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Paschsemmel
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(Paschewoche)
(Paschezins)
Pasquill
Pasquillant
, m.
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Verfasser eines Pasquills
vgl.
Lästerer (I 1)
- ob auch gleich der pasquillant, wann er ... dasjenige, so er einem andern in dem ausgeworfenen pasquill beygemessen, koͤnnte ausfuͤhren, so soll er dennoch ... willkuͤhrlich gestrafet werden1650 EstRitterLR. 447Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- fehlet dieser umstand [Verbreitungsabsicht], so kann man nicht sagen, daß der pasquillant sein vorgehabtes verbrechen wuͤrklich vollbracht habe1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 591
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