Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pasquillant

Pasquillant

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Verfasser eines Pasquills 
  • ob auch gleich der pasquillant, wann er ... dasjenige, so er einem andern in dem ausgeworfenen pasquill beygemessen, koͤnnte ausfuͤhren, so soll er dennoch ... willkuͤhrlich gestrafet werden
    1650 EstRitterLR. 447
  • fehlet dieser umstand [Verbreitungsabsicht], so kann man nicht sagen, daß der pasquillant sein vorgehabtes verbrechen wuͤrklich vollbracht habe
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 591