Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Paß
Artikel davor:
Paschsemmel
(Paschetag)
Paschweck
(Paschewoche)
(Paschezins)
Pasquill
Pasquillant
pasquillisch
Pasquill'lied
pasquillsweise
Paß
, m., n.
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I
Durchgang, Übergang, Durchreise
- dass si uns pas und weg gebent dur ir lant1419 SchweizId. IV 1655Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- daß denen [knecht und kriegsvolck] kein paß oder durchzug verguͤnnet wuͤrde1527 RAbsch. II 287Faksimile (ca. 120 KB)
- zů dem ersten gaben die eydttgnossen für ein antwort, daß er sich erlüteren soͤlt, wo er denen knaͤchten paß hin woͤllte gaͤben1539 ArchBern 36 (1941/42) 250
- [Erlaubnis] fur einen offenen sichern pass, besatzungen, posten und anders von reuthern und knechten ... darein zu legen1552 HessJb. 6 (1956) 217
- das aber ... her C. als in bistumb sicherheit und pass haben1559 ArchRefG. 8 (1910/11) 313
- wuͤrden aber fremde bettler durch unser land ziehen, soll denselben ein freyer paß gestattet, aber sie nicht laͤnger dann eine nacht geduldet werden1583 HadelnLR.(Spangenb.) II 24 (S. 79)Faksimile (ca. 143 KB)
- [Freiburg sichert den Kurieren] freyen durchgang unnd ohngehinderten pass unnssers territory1675 ArchBern 24 (1918) 64
II
Ort eines Durchgangs, Bergpaß, Grenzübergang, Grenzstation; auf den Pässen halten sich bereithalten
- de passe ende frontieren van onsen lande1356 Willems,Brab. II 534
- das glaytgelt von den guetern, so auf allen strassen oder pässen ... auf rugg oder wagen auch scheffen gefuert und getragen wirdet1516 QZollwTirol 89
- das allenthalben in stetten, an passen, by den zollnern, torwarten, wirten, schaͤrern, badern etc versorget werde, uff die toͤuffer zeachten1538 BernStR. VI 1 S. 422Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wirdet dieselb [Stadt Konstanz] also in unsern kosten erhalten, alles allein darum, darmit diser paß dem h. roͤm. reich ... zu gut und bestem verwahrt bliebe und beym reich erhalten1556 Moser,StaatsR. 27 S. 10Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da auch solche haͤut vnd leder ... an vnsere land oder wasser zoͤll oder andere paͤß gelangen1599 OPfalzLO. 274Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
- ueber das weilen die wildtschützen auff den dörffern das ganze jahr durch des wildts geniessen und zu nutzen haben, alsz sollen sie auch zu markhzeiten auff den pässen halten, und denen reuthern an die handt stehen1658 MHungJurHist. V 2 S. 250
- paßporte, oder paͤsse, seynd offentliche zeugnisse, wer die damit versehene person seye, und wohin sie zu reisen gedencke, mit dem ersuchen, selbige frey und ungehindert paßiren zu lassen1750 Moser,Kanzlei 396Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dieser urlaub [eines Soldaten], wenn er schriftlich gegeben wird, heißt ein paß, oder paßport, urlaubschein1771 Zincke,KriegsRGel. 44Faksimile (ca. 107 KB)
III
jede Art amtlicher schriftlicher Genehmigung oder behördlichen Ausweises, insb. Erlaubnisschein, Geleitbrief (I), Passierschein für Personen oder Güter, Zollbrief, Reisepaß, Urlaubsschein, Entlassungsschein; mnl. brief van pas Freibrief für Handelswaren
- brieven van pas ons's heeren des keysers, dairmede hen is geoctroyeert ende geconsenteert hier te lande moghen commen lyden ende passeren, huer goeden ende commenscappen vercoopen, vermangelen ende huer behoefte coopen1532 Stallaert II 346Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- weil aber die frembden weit abgesessen schipper nicht alleweg bekandt, ein theils auch nicht schreiben vnd also keine paßbort außgeben koͤnnen ... so sol den elderleuten der schipper-geselschafft in den stedten solche passe den schiffskindern frey ... mitzutheilen aufferlegt sein1591 HansSchiffO. 514Faksimile - in Google Books
- dat rigesche pas wieder bekommen [kostet] 4 ß1614 Rigafahrer 282Faksimile - in Google Books
- welcher [calculus] auch mit einem sondern paß in den rechnungs-abschid als ein beylag ... gebracht1624 Moser,StaatsR. 28 S. 400Faksimile - in Google Books
- daß jedem unterthan ... bey haab- leib und lebens-straffe, verbothen seyn solle, ohne habenden paß von seiner erb-obrigkeit sich ausser landes zu begeben1699 Grünberg,Bauernbefr. II 11
- ist auf die k.k. deserteur gute obsicht zu tragen und derjenige soldat, der auf offentlicher strass ohne einen gedruckten rothen pahs betretten wirdt, alsogleich anzuhalten und der herrschaft einzulifern1701 OÖsterr./ÖW. XIII 250
- dero fürstl. räthe güter und sachen ... mögen ... auff vorzeigung beglaubter pässe jederzeit zoll-frey und ungehindert passiret werden1701 Sachsse,MecklUrk. 412Faksimile (ca. 147 KB)
- die rehder sind verbunden, ihr schiff mit tuͤchtigen beyl- see- und kaufbriefen, auch paͤssen zu versehen1727 PreußSeeR. I 7
- soll kein unbekannter fremder ... ohne anzeige an des ortes vorsteher, richter oder schultheißen, und ohne pass oder pfand zur nacht-herberge aufgenommen ... werden1729 AltenburgSamml. I 279Faksimile - in Google Books
- denen wirthen, auch anderen behausten bürgern [wird] ... hiemit befohlen, solche [fremde, herrenlose und verdächtige] leute alsogleich bei dem marktrichter anzuzeigen, welcher sie um ihre pässe befragen ... und bei dem mindesten verdacht, besonders aber, da sie gar keine pässe vorzuweisen hätten, sich ihrer personen versichern ... solle1765 OÖsterr./ÖW. XII 394
- der paß [eines neu geworbenen Soldaten] aber kann ... noch nicht fuͤr einen laufpaß gehalten werden, sondern ist nur ein schein, daß er zum kuͤnftigen soldaten ... angemerkt sey1771 Zincke,KriegsRGel. 48Faksimile (ca. 104 KB)
- ein von seinem souverain mitgenommener paß kan also wohl seine [eines Gesandten] person legitimiren, aber nicht machen, daß er paßire1777 Moser,VölkerR. 235Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein solcher paß [für den Transport von Festgenommenen durch fremde Gerichtsterritorien] pfleget von allen gerichten, denen er vorgezeiget wird, unterschrieben zu werden1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1572
- [daß ihnen der] pass [an den Hof zur Vorbringung ihrer Beschwerden verweigert werde]1787 MittBadHistK. 14 (1892) 84
- alle arten von guͤtern, welche in saͤcken, stroh und baumwolle eingepackt sind, alle arten von thieren ... sollen so wenig mit paͤssen, als ohne paͤsse oder attestate paßiren1801 v.Berg,PolR. VI 1 S. 787
- ein ordnungsgemaͤßer paß ist in der regel der von der obrigkeit des inhabers ausgestellte, mit signalement versehene, uͤber zweck und richtung der reise auskunft gebende, gehoͤrig vidimirte und besiegelte ... paß1831 Mohl,WürtStR. II 336Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
Schritt, Längenmaß von der Ausdehnung eines Schrittes
- dat elc stadium lanc was c ende xxv pas1271/72 Rijmbijbel/CorpMnlTekst. II 3 V. 16683
- an vierzic passen14. Jh. EvNic. p. 78
V
Ladelinie (eines Schiffes)
- we dar emboven sine schepe vorladede, de scholde sine vracht vorloren hebben; also vele, alse he boven sin pas schepede, scholde he vorloren hebben1412 HanseRez. VI 70Faksimile - in der Digitalen Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern
VII
gewöhnliche Qualität
- wi en kennen dat nicht vor gud, mochteme glas vor golt vorkopen, dat aver pas were1458 KölnZftUrk. II 559Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln