Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Passament
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pasquillsweise
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passabel
Passagegeld
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, n.
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"amtliche Ausfertigung eines gerichtlichen Urteils, Vollmacht" SchweizId. IV 1661
- N.N. legt einige p[assamënt]e vor, die er gegen seinen bruder erhalten hat, aber nicht zum vollzug zu bringen vermag1537 SchweizId. IV 1661Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons