Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Paßfuhre

Paßfuhre

, f.

Personen- oder Warentransport, der aufgrund eines Berechtigungsausweises von den Untertanen bewerkstelligt werden muß
  • so soll er auch fleisige acht geben, das diejenige, so vorreisen ... nicht ... die armen leute mit paßfuhren beschweren
    1624 Kern,HofO. I 160
  • indictio der passfuhren als welche die stædte in und ausserhalb landes zu thun schuldig
    2. Hälfte 17. Jh. Pommern/Westphalen,Mon. II 1862f.
  • patent, wegen abstellung der bey denen paß-fuhren bisher vorgegangenen mißbraͤuche
    1722 CCMarch. IV 1 Sp. 1140
  • zu denen auf koͤnigl. oder cammer-paͤsse vorfallende paß-fuhren, muß der schultze die bauren ... anhalten
    1754 Rabe,PreußG. I 2 S. 379