Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Paßgeld
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Paß
passabel
Passagegeld
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Passauer
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Passei
passen
Passerbrief
Paßfuhre
Paßgeld
, n.
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Gebühr für die Durchfahrt durch ein Territorium, Ausfuhrgebühr
- ohne bezahlung einigen zolls oder p[ass]-gelts1622 SchweizId. II 258Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- die jährliche 300 rthlr., welche der ... kr.-rath U. ohngefähr aus denen paßgeldern bei dem dasigen licentwesen jährlich gehabt1763 ActaBoruss.BehO. XIII 78
- general repartition derer von der ganzen judenschaft jährlich aufzubringenden 15000 schutz gelder ... jedoch dass die bisherigen passgelder ... künftig cessiren1765 Stern,PreußJuden III 2 S. 772
- muͤssen die ein- und ausgehenden beladenen und unbeladenen schiffe ... gewisse abgaben an ungeld, mastgeld, armengeld, tiefgeld und paßgelder, welche zusammen schifsungelder genannt werden, bezahlen1788 Gadebusch,Staatskunde II 307Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- paßgeld1790 Esser,Hohenlimb. 354