Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Paßgeld

Paßgeld

, n.

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Gebühr für die Durchfahrt durch ein Territorium, Ausfuhrgebühr
  • ohne bezahlung einigen zolls oder p[ass]-gelts 
    1622 SchweizId. II 258
  • die jährliche 300 rthlr., welche der ... kr.-rath U. ohngefähr aus denen paßgeldern bei dem dasigen licentwesen jährlich gehabt
    1763 ActaBoruss.BehO. XIII 78
  • general repartition derer von der ganzen judenschaft jährlich aufzubringenden 15000 schutz gelder ... jedoch dass die bisherigen passgelder ... künftig cessiren
    1765 Stern,PreußJuden III 2 S. 772
  • muͤssen die ein- und ausgehenden beladenen und unbeladenen schiffe ... gewisse abgaben an ungeld, mastgeld, armengeld, tiefgeld und paßgelder, welche zusammen schifsungelder genannt werden, bezahlen
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 307
  • paßgeld 
    1790 Esser,Hohenlimb. 354
unter Ausschluss der Schreibform(en):