Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): passieren
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passen
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Paßfuhre
Paßgeld
Paßhüter
passia
passieren
, v.
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I
durchgehen, durchfahren, durchgelangen; jemanden aus dem Land passieren jemanden aus dem Land führen
- dat her C. ... syn krigesfolk velich uth dem lande passeren scholde1532 HanseRez.4 I 94
- das sie ... khain eißen außer baßbrieff ... durch pasiern laßen1574 JbLkNÖ.2 31 (1953/54) 131
- ausfart und einfart sole ainer dem andern ... passiern lassen2. Hälfte 16. Jh. Steiermark/ÖW. VI 12Faksimile (ca. 48 KB)
- die thorwärter aber [sollen] den most eher nicht passiren laßennach 1759 Heuß,HeilbronnWeinbau 117
II
jn. oder etwas durchgelangen lassen, durchlassen
- denen wein-haͤndlern und fuhrleuten, solle ohn auslosung der accis-zaichen, der wein nicht abgefolgt: und sie auch ohne vorweisung eines passir-zedels nicht passirt werden1699 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 316Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- widrigen fahls der maisch, er seie gleich in- oder außländischen gehörig, keines weegs passiert werten solle1717 NÖsterr./ÖW. XI 81Faksimile (ca. 59 KB)
- bey nacht-zeit aber ist kein flotz zu passiren1746 Moser,ForstArch. XII 168
- wird des stadt-magistrats ertheilter paß ... denen zoͤllnern vorgewiesen, und darauf sollen sie ohne den geringsten aufenthalt frey passiret ... werden1750 CCMarch. Cont. IV 213Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
III
etwas passieren (tun) etwas gutheißen, billigen, genehmigen; jemanden passieren jemanden dulden
- eest sake dat een weeze hem bevijndt verleydt ... te hebben geweest binnen den tijde van zijnder onbejairtheyt in ennigen kennissen ... die men heeft doen passeren oft bekennen, ... soe mach hij binnen jairs nadat hij tot zijnen mondigen jairen comen sal zijn, dairaf zijn actie intenteren zonder relievemente te verwerven1496 CoutBrab. II 2 S. 89
- soll ihme die besoldung darauf nimmert paßirt noch bezahlt werden1567 Moser,KreisAbsch. I 479Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solle denen dorfmaisteren ... neben gebührlich passierender zöhrung iedem ain gulden zur bsoldung erfolglichen sein1583 (Hs. 1781) Tirol/ÖW. IV 142Faksimile (ca. 49 KB)
- daß fürtherhin im markt A. nit mer alß vier fünf oder aufs maißte sechs schenkheüser passiert und geduldt werden sollen1587 OÖsterr./ÖW. XII 306
- passeren1588 Antwerpen/Strieder,Notariatsarch. 393
- darbey dann alle zerungen ... allerdings eingestelt und khaineswegs passiert sollen werden1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 43 § 38
- solche [weinschenkerei] nit iedwederm burger passiert worden1632 OÖsterr./ÖW. XIV 311
- nächtlicher zeit nach 10 uhr mit tanzen und springen niemand in denen heißern zu passieren sein [solle]1699 OÖsterr./ÖW. XIV 126
IV
etwas passieren genehmigt werden
- wann ein concept relationis im churfürsten-raht passiret1577 RTTraktat(Rauch) 88Faksimile (ca. 119 KB)
V
jemanden (für) etwas passieren jemanden zu etwas machen, jemanden als etwas anerkennen
vgl.
passen
- es haben die uncatholische wider die bündt vilfaltig gehandelt, können derowegen für derselben ausleger nicht passiert werden1658 SchweizId. IV 1660Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- mögen dieselbe ... für gesellen passiret werden1683 Kolz,LütjenbHandw. 117
- der will gesellen halten, muss zuvor in seiner kunst allhier meister bassieren1740 SchweizId. IV 1660Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons