Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): passieren
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passia
passieren
, v.I durchgehen, durchfahren, durchgelangen; jemanden aus dem Land passieren jemanden aus dem Land führen
II jn. oder etwas durchgelangen lassen, durchlassen
IV etwas passieren genehmigt werden
V jemanden (für) etwas passieren jemanden zu etwas machen, jemanden als etwas anerkennen