Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): passieren

I durchgehen, durchfahren, durchgelangen; jemanden aus dem Land passieren jemanden aus dem Land führen
II jn. oder etwas durchgelangen lassen, durchlassen
III etwas passieren (tun) etwas gutheißen, billigen, genehmigen; jemanden passieren jemanden dulden
IV etwas passieren genehmigt werden
V jemanden (für) etwas passieren jemanden zu etwas machen, jemanden als etwas anerkennen