Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pastorathaus

Pastorathaus

, n.

wie Pastorhaus 
  • [Einigung, dem Pastor] eine wedume oder pfarr-haus (so das heutige pastorat-haus ist) bauen zu lassen
    1668 Westphalen,Mon. IV 1492
  • das kirchenvermögen besteht ... in einem pastorathause und 2 garten, die der pfarrer zu benutzen hat
    1825 Geck,Soest 223
  • [daß des Pastors] haußfraw mit gewaldt auß dem pastorathauß vertrieben [wurde]
    oJ. JbWestfKG. 11/12 (1909/10) 202
unter Ausschluss der Schreibform(en):