Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pastoreigut

Pastoreigut

, n.

einer Pastorei angehörendes Gut (II u. III)
  • daß ihr kraft dieses [Schreibens] den sämtlichen untertanen zu M. den mönch zu accomodiren, viel weniger der pastorey-güter sich anzunehmen, oder auch unter sich theilen oder austhun zu lassen, ernstlich ... verbieten [sollt]
    1618 JbWestfKG. 10 (1908) 33