Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Patentbrief

Patentbrief

, m.

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wie Patent (II) 
  • demnach der edel- und erenvest J.v.K. ... irer hochfurstlichen dlhaiten ausgangenen und vorlengst insinuirten patentbriefen ... davon er copey entpfangen, bis anhero sein gepuer zu thun umbgangen
    1610 PublLux. 55 (1908) 201
  • [der Amtmann soll den] patent brieff ... an notwendigen orthen zů mennigklichs gehorsammen nachrichtung von cantzlen ußkünden laßen
    1626 BernStR. VII 1 S. 542
  • daß keine befreyung (exemption pécunaire), ... wie sie auch, entweder durch ehrenstellen oder patentbrief erlangt worden, bewilligt, verlängert oder fortgesetzt werden könne
    1789 ElsMschr. 3 (1912) 178
unter Ausschluss der Schreibform(en):