Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): patentsweise
Artikel davor:
Patengeld
(Patengut)
Patenpfennig
(Patenschaft)
Patent
patent
Patentbrief
patentmäßig
Patentschreiben
Patentweise
patentsweise
, adv.
I
nach Art und Weise eines Patents (I)
- designation derer orte, alwo dergleichen außschreiben ... nicht allein bloßhin publiciret, sondern auch je zuweilen patentsweise affigiret werden muͤssen1656 HessSamml. II 361Faksimile (ca. 321 KB)
- sachen, so mehreren oder gar oͤffentlich bekannt gemacht werden sollen, werden patentsweise oͤffentlich angeschlagen oder oͤffentlich verlesen1765 Pütter,JurPraxis I 65Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
nach Art und Weise eines Patents (IV)
- [für die Tabelle] ist ein gantzer bogen patentsweiß zu gebrauchen1642/85 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 343Faksimile - in Google Books
- das format der canzley-ausfertigungen kann seyn 1. patentsweise (in forma patente), wo uͤber die ganze breite des auseinander gefalteten bogens geschrieben wird. in dieser gestalt pflegen die privilegien bey der reichs-canzley, die mandate ... sichre geleite und oͤffentliche anschlaͤge, welche von ihrer form den nahmen: patente, haben [zu sein]1793 Bischoff,Kanzlei. I 556Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel