Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): patentsweise

patentsweise

, adv.


I nach Art und Weise eines Patents (I) 
  • designation derer orte, alwo dergleichen außschreiben ... nicht allein bloßhin publiciret, sondern auch je zuweilen patentsweise affigiret werden muͤssen
    1656 HessSamml. II 361
  • sachen, so mehreren oder gar oͤffentlich bekannt gemacht werden sollen, werden patentsweise oͤffentlich angeschlagen oder oͤffentlich verlesen
    1765 Pütter,JurPraxis I 65
II nach Art und Weise eines Patents (IV) 
  • [für die Tabelle] ist ein gantzer bogen patentsweiß zu gebrauchen
    1642/85 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 343
  • das format der canzley-ausfertigungen kann seyn 1. patentsweise (in forma patente), wo uͤber die ganze breite des auseinander gefalteten bogens geschrieben wird. in dieser gestalt pflegen die privilegien bey der reichs-canzley, die mandate ... sichre geleite und oͤffentliche anschlaͤge, welche von ihrer form den nahmen: patente, haben [zu sein]
    1793 Bischoff,Kanzlei. I 556