Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Patrimonialsache

Patrimonialsache

, f.

Angelegenheit, Fall im Rahmen eines Patrimonialverhältnisses
  • daß ich [ein Adliger] des orts das geringste, was nicht meine particular- und patrimonial-sachen betrifft, zu verrichten mich nicht unterstehen werde
    1644 ProtBrandenbGehR. II 544