Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Patriziat
Artikel davor:
Patriarchenstaat
Patriarchenstab
Patriarchenstuhl
Patriarchtum
Patrimonialgeld
Patrimonialgericht
Patrimonialgerichtsbarkeit
Patrimonialgut
Patrimonialsache
Patrimonium
Patriziat
, n.
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mit besonderen Rechten ausgestattete Gruppe der städtischen Oberschicht
vgl.
Geschlecht (III 3),
Patrizius
- die hoechste würdikeit des patritiats1519 Eckel,MurnerFremdw. 38
- von dem adelichen augspurgischen p[atriziat]1690 Schulz,FremdWB. II 425
- heut zu tag weiß man im roͤmischen reich von jtzt angezogener hohen wuͤrde des patriciats [im fränkischen Reich] nicht mehr. wohl aber sind in verschiedenen reichs-staͤdten noch patriciate anzutreffen, worunter insgemein solche familien oder geschlechte verstanden werden, welchen von unfuͤrdencklichen jahren her zu verwaltung des regiments ... gezogen worden1753 Oberländer 517Faksimile - in Google Books
- der kayser giebt gewissen familien das patriciat als eine besondere ehre1762 Hellfeld IV 2233Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg