Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Patriziat

Patriziat

, n.

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mit besonderen Rechten ausgestattete Gruppe der städtischen Oberschicht
  • die hoechste würdikeit des patritiats 
    1519 Eckel,MurnerFremdw. 38
  • von dem adelichen augspurgischen p[atriziat] 
    1690 Schulz,FremdWB. II 425
  • heut zu tag weiß man im roͤmischen reich von jtzt angezogener hohen wuͤrde des patriciats [im fränkischen Reich] nicht mehr. wohl aber sind in verschiedenen reichs-staͤdten noch patriciate anzutreffen, worunter insgemein solche familien oder geschlechte verstanden werden, welchen von unfuͤrdencklichen jahren her zu verwaltung des regiments ... gezogen worden
    1753 Oberländer 517
  • der kayser giebt gewissen familien das patriciat als eine besondere ehre
    1762 Hellfeld IV 2233
unter Ausschluss der Schreibform(en):