Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Patrizius

Patrizius

, m.

aus dem Lat.
Angehöriger des Patriziats 
  • [Stadtrat:] 12 patricii, 6 mittelburger und 8 handtwerckher
    1540/41 HallChr. 100
  • die teutschen patricien ... sind in ansehnlichen staͤdten die am geschlechte und reichthum vornehmsten buͤrger, welche die obrigkeitlichen aemter verwalten, und aus den der rath gewehlet wird
    1762 Hellfeld IV 2232
  • [Urk. Ferdinands II.:] so haben wir jetztgemeldte personen sammt und sonders ... sammt allen ihren erben ... zu patricien und geschlechtern in ... Augspurg gnaͤdigst erhoͤhet
    1762 Hellfeld IV 2233
unter Ausschluss der Schreibform(en):