Suche nach peinlich* im Index Wortartikel
3 Treffer
(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)
peinlich
, adj., adv., peinlichen, adv.I für Leib-, Lebens- und Ehrenstrafen zuständig, diese Strafen betreffend oder nach sich ziehend; im Gegensatz zu bürgerlich (II 3) bezeichnet peinlich die Klageart, die auf die Verurteilung zu Leibes- und Lebensstrafen gerichtet ist
II adj.: mit Tortur verbunden, bei Folterungen eingesetzt; adv.: unter/mit Anwendung der Folter
III eine (Kirchen-)Strafe androhend
Peinlichkeit
, f.I Bösartigkeit, auch Unsittlichkeit
II Tortur
III Zuständigkeit und Verfahren in peinlichen (I) Sachen
IV Streit