Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Peinstube

Peinstube

, f.

wie Peinkammer 
  • dieser delinquent ... ist gegen den abend von dem gerichte wieder abgenommen worden, auf die peinstube gebracht und daselbst ... anatomirt worden
    1682 Löschin,BeitrDanzig III 65 [nach Archivzettel]
  • [wird] dem übelthäter der tod vom unterrichter 3 tage vorher in der frohnveste, und gemeiniglich auf der peinstube in gegenwart des scharfrichters angesaget
    vor 1708 Löschin,BeitrDanzig III 66