Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Peitaschgeld
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(Peinreitschaft)
Peinschmerz
(Peinstock)
(Peinstrang)
Peinstube
Peinstuhl
Peinturm
Peinung
(Peinungtol)
peinwürdig
Peitaschgeld
, n.
das Bestw. zu ungarisch pajtás "Kamerad", vgl. WBÖ. II 934
eine Abgabe an die Stadt
eine Abgabe an die Stadt
- weiln herr H. P., das paitaschgeldt noch bis dato nit erlegt, bit ein ersame gemein ihme mit allen ernst auff zu legen, dass er soliches mit ehesten auff das rathhaus erlege, wirdt als ein ersamber rath dasselbig der notturft nach zugebrauchen und anzulegen wissen1607 MHungJurHist. V 2 S. 111