Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pelzmeister

Pelzmeister

, m.

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Gemeindebeamter, der die ordnungsgemäße Aufzucht frisch gesetzter oder veredelter Bäume kontrolliert
zu pelzen
  • peltzmaister, hortulani
    1517 Schmeller2 I 389
  • darmit auch ob vnserer pflantz vnd peltzordnung desto steiffer gehalten, so sollen gedachte feldbeschawer auch als peltzmeister krafft jhrer pflichte ... alle, auch eines jeden vnterthanen insonderheit gesetzte peltzen oder junge baͤum besichtigen, vnd bey jhren geleisten pflichten die beampten vnnd obrigkeit berichten, ... damit die vngehorsamen zu gebuͤhrlicher straff ... gezogen werden moͤchten
    1599 OPfalzLO. 238