Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pensionsgeld
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Penitentie
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Pensionalbuch
Pensionär
Pensionbrief
Pensionsgeld
, n.
I
wie Pension
- die unbeweglichen güter aber muß er [vormund] ... vermieten und die pensiongelder so wohl als übrige nutzungen alljährlich richtig berechnen1718 PreußVormO./QNPrivatR. II 2 S. 214
- wie man denn das nennen müsse, wenn die clevische kammer ... die pensionsgelder nicht eingefordert und so große resten aus einem jahre ins andere fortgeschleppt [hat]1723 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 169
- ... und der arrendator an 3000 rthlr. pensionsgelder dafuͤr schuldig geblieben war1781 HistBeitrPreuß. I 55Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- pensiongelder ... die zahlung geschieht theils von den stadtraͤthen, theils von der landeskasse, und die pensionairs versorgung ... muͤssen angezeigt werden1794 Schwarz,LausWB. IV 7Faksimile (ca. 112 KB)
II
in Lüneburg: aus der Lagerung und dem Verkauf von Salz an den Landesherrn abzuführende Abgabe
- daß vns daher die pensions-gelder nicht also, wie sie gesolt, abgetragen werden koͤnnen1624 CCMarch. IV 2 Sp. 9Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin