Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pensionsgeld

Pensionsgeld

, n.


I wie Pension 
  • die unbeweglichen güter aber muß er [vormund] ... vermieten und die pensiongelder so wohl als übrige nutzungen alljährlich richtig berechnen
    1718 PreußVormO./QNPrivatR. II 2 S. 214
  • wie man denn das nennen müsse, wenn die clevische kammer ... die pensionsgelder nicht eingefordert und so große resten aus einem jahre ins andere fortgeschleppt [hat]
    1723 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 169
  • ... und der arrendator an 3000 rthlr. pensionsgelder dafuͤr schuldig geblieben war
    1781 HistBeitrPreuß. I 55
  • pensiongelder ... die zahlung geschieht theils von den stadtraͤthen, theils von der landeskasse, und die pensionairs versorgung ... muͤssen angezeigt werden
    1794 Schwarz,LausWB. IV 7
II in Lüneburg: aus der Lagerung und dem Verkauf von Salz an den Landesherrn abzuführende Abgabe
  • daß vns daher die pensions-gelder nicht also, wie sie gesolt, abgetragen werden koͤnnen
    1624 CCMarch. IV 2 Sp. 9