Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pensionsweise

pensionsweise

, adv.

in Form von Pensionen 
  • wie wohl auch kloster- oder andere geistliche sind, die von dem pfarrherrn in unsern städten bisher jährliche pension gehabt und billig wäre, dass dieselben abgeschafft, damit solche, was pensionsweise bisher berührten klöstern oder geistlichen gefolget, pfarrern, und kirchendienern hinführo zur unterhaltung bliebe
    1539 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 260
  • was an polnischen hof gewendet wird, müßte in geheimb geschehen und daß es nicht pensionsweise wäre, damit es nicht continuirt würde
    1644 ProtBrandenbGehR. II 564