Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): peremptorisch
Artikel davor:
Pensionsverwilligung
pensionsweise
(pensitieren)
Perche
perchen
Perchinge
Perde
peremptor
peremptorial
Peremptorienkapitel
peremptorisch
, adj.
endgültig, abschließend, unverzüglich, ohne Aufschub
bdv.:
peremptor,
peremptorius
vgl.
peremptweise
- die beruͤrten peremptorischen entlichen vnd außleschlichen einrede sein auch der aigenschafft, das sie alwegen vor der end vrtel moͤgen fürgewent werden, aber nach ergangner vrtel haben dieselben nit mer stat, es werde dann von der vrtel appelliert1546 Perneder,Proz. 48rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- es mögen ... etlich derlay peremptorische exceptionen zu verhindterung der khriegs befestigung vor der selben fürgewendet werden1654 NÖLO. I 18 § 4
- hierüber sollen die verordnete commissary ... die dritte doch peremptorische tagsazung außschreiben1654 NÖLO. I 75 § 4
- daß ... ein gemeiner peremptorischer rechtstag angesetzt ... werde1661 SGallenStB. II 156Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- alle citationes seynd hier im land peremtorisch1688 Beckmann,Idea 56Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die milde, welche die gesetze gegen die vertheidigung der angeschuldigten beweisen, aͤussert sich noch weiter darin, daß ... keine peremtorische frist den angeschuldigten zur einbringung seiner vertheidigung gesetzet werden koͤnne1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1226