Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Perhorreszenz
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Pergamenter
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Pergamenterin
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Pergamentlibell
Pergamentmacher
Pergamentsmandat
(Pergamentmeisterleute)
Pergamentstück
Pergamentwerk
Perhorreszenz
, f.
das Zurückschrecken; hier: eidlich erklärte und begründete Ablehnung eines Richters durch eine Partei aus Furcht vor einem ungerechten Urteil
- von der perhorrescenz eines richtersum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 29 Übschr.
- findet gegen dieselben [ober-appellations-räthe] der eid der perhorrescenz keine stattum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 29 § 3
- perhorrescenz, in wie weit sie gegen einen peinlichen richter statt finde1783 Quistorp,GrundsPeinlR. Reg.
- in sachen, die nicht den pachtkontrakt betreffen, stehen in vielen laͤndern die paͤchter unter des verpachters erbgerichtsbarkeit, koͤnnen sich aber des eids der perhorrescenz bedienen1785 Fischer,KamPolR. II 645Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)