Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Perlsticker

Perlsticker

, m.

Hersteller von Stickarbeiten mit Perlen
  • [Tabelle von Scheibenschützen] spellude ... 1 parlensticker ... 1
    1585 ZLübG. 30 (1940) 302
  • ingleichen es auch perlensticker, vnd goldschmiede also zu halten, daß sie keinem etwas von gesticke, geschmiede, oder anderer arbeit so in dieser ordnung abgeschafft, hinfuͤrder mehr vorfertigen ... sollen
    1604 CCMarch. V 1 Sp. 81
  • auß ... beygelegter ... perlstücker ordnung und articuln werden ewer gnaden ... zuersehen haben, waßmassen nicht allein die lehr der weibsbilder, sondern auch die in unsere laad einverleibung aller in Franckreich erlehrnten perlstücker ... bey uns außdrucklich verbotten ... seye
    1682 Wien/ArchDiplomatik 7 (1961) 326
unter Ausschluss der Schreibform(en):