Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): personal/Personal

personal

, adj., adv.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie persönlich (II) 
  • is geordineert dat men in allen saecken personael sal antworden ter tweder genachten
    1548 CoutLooz I 13
  • allerley rechts-anspruͤche, sie moͤgen real oder personal seyn
    1746 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 319
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):

Personal

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Bedienstete, Amtspersonen
  • die landsauflagen müssen ... auf der schazung des personal abgetheilt werden
    1785 Tessin/ZSchweizR.2 27 (1908) 151
  • das personal [der staatskassen-verwaltung] besteht außer einem vorstande und einem justitiar, aus einem obereinnehmer, einem oberzahlmeister und ihren beiden controleuren
    1831 Mohl,WürtStR. II 63
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):