Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personalarrest

Personalarrest

, m.

Festnahme einer Person (I) zur Sicherung einer Vollstreckung
Sachhinweis: HRG.1 III 1585f.
  • daß ... die dictirte straff ... durch personal-arrest von der saͤumigen parthey oder advocaten unnachlaͤßlich eingefordert ... werden solle
    1680 CAustr. I 25
  • in geschwinden faͤllen, da der friden und ruhe gestoͤret, oder andere handlung, pfaͤndungen, personal- oder real-arreste und dergleichen vorgehen
    1711 Moser,StaatsR. VIII 68
  • ingleichen alle ... unterobrigkeiten ... angewiesen werden ... der strengsten bestrafung an geld, oder personal-arrest ... zu gewaͤrtigen
    1782 AltenburgSamml. III 458
  • unter den meßfreiheiten, unter die auch an einigen orten die befreiung von personalarrest gehoͤrt
    1824 Mittermaier,PrivR. 502