Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personalbefreiung

Personalbefreiung

, f.

wie Personalfreiheit 
  • die peinlichen gerichtsgelder ... davon die bergleuthe aus der ... general clausul der personal befreyung exempt zu seyn prætendieren
    1699 HessSamml. III 460
  • [daß] personen, welche keine reichsunterthanen sind ... außerhalb der personalbefreiung von dem beitrage gemeiner realbeschwerden ... befreiet werden
    1792 Emminghaus,CJGerm. II 561
  • personalbefreiungen, welche blos zeitlich sind, wie z.b. wegen fuͤhrung eines vogtsamtes
    1820 SammlBadStBl. II 97