Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personaldienst
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Personalaufschlag
Personalbefreiung
Personalbeschwerde
Personalbeschwernis
Personaldienst
, m.
von einer Person (I) zu leistender Dienst
- von personal- hand- und gehenden diensten bleiben die bergwercks-leute frey1677 HessSamml. III 87Faksimile (ca. 472 KB)
- die personaldienste, welche der adel in kriegs- und friedenszeiten leistet, sind die ursache, warum er geringer, als die andere zwey gefreyte staͤnde belegt ist1770 Kreittmayr,StaatsR. 378Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die mezger sind von allen personaldiensten ... frei, hingegen sind sie verbunden, pferde zu halten, und in herrschaftlichen oder commun-angelegenheiten postritte zu verrichten1780 Weisser,RHandw. 372Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alle abgaben sollten kuͤnftighin blos in geld bestehen, jedoch den herrschaften nicht verwehrt seyn, sich mit gutem willen der bauern gewisse naturalabgaben und personaldienste, aber nie laͤnger, als von 3 jahren zu 3 jahren, gegen nachlas an der geldschuldigkeit ausdruͤklich zu bedingen1793 Lang,Steuerverf. 259Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in hinsicht der mit dem dienst der repraesentanten verknüpften bemühung zum besten der bürgerschaft und zur ehrenvollen auszeichnung derselben, sollen sie von allen städtischen personaldiensten ... frey seyn1802 IserlohnUB. 370Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster