Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personalforderung

Personalforderung

, f.

auf eine Person (I), nicht auf eine Sache bezogene Forderung
  • personal-forderungen, die aus contracten, schulden und buͤrgschaften ... entstehen
    1650 EstRitterLR. 168
  • derowegen alle klaͤger diejenigen, wider welche sie real- oder personal-forderungen und zuspruͤche haben ... nicht stracks bey der magdeburgischen cantzley ... zuvorderst belanget werden sollen
    1721 Ludovici,LehnsProzeß3 99
  • wechsel, die auf keine hypothek lauten, und andere personalforderungen werden gar nicht zur protocollation angenommen
    1769 SystSammlSchleswH. II 1 S. 430
  • klagsachen, sie betreffen real- oder personal-forderungen 
    1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v. Forstbediente
  • wenn der gläubiger die execution wegen einer solchen personalforderung gegen den hauptschuldner wirklich nachgesucht hat
    1794 PreußALR. I 14 § 285
  • ist es eine bloße personal-forderung, so muß der praͤtendent ... an die person seines schuldners verwiesen werden
    1806 v.Berg,PolR. V 439
  • unterworfen war der steuer ... personalforderungen, welche ausländischen handelshäusern, die kommanditen von inländischen waren, gehörten
    1812 Mamroth,PreußStaatsBest. 639
unter Ausschluss der Schreibform(en):