Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personalforderung
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, f.
auf eine Person (I), nicht auf eine Sache bezogene Forderung
- personal-forderungen, die aus contracten, schulden und buͤrgschaften ... entstehen1650 EstRitterLR. 168Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- derowegen alle klaͤger diejenigen, wider welche sie real- oder personal-forderungen und zuspruͤche haben ... nicht stracks bey der magdeburgischen cantzley ... zuvorderst belanget werden sollen1721 Ludovici,LehnsProzeß3 99Faksimile - in Google Books
- wechsel, die auf keine hypothek lauten, und andere personalforderungen werden gar nicht zur protocollation angenommen1769 SystSammlSchleswH. II 1 S. 430Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- klagsachen, sie betreffen real- oder personal-forderungen1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v. Forstbediente
- wenn der gläubiger die execution wegen einer solchen personalforderung gegen den hauptschuldner wirklich nachgesucht hat1794 PreußALR. I 14 § 285
- ist es eine bloße personal-forderung, so muß der praͤtendent ... an die person seines schuldners verwiesen werden1806 v.Berg,PolR. V 439Faksimile - in Google Books
- unterworfen war der steuer ... personalforderungen, welche ausländischen handelshäusern, die kommanditen von inländischen waren, gehörten1812 Mamroth,PreußStaatsBest. 639Faksimile - in Google Books