Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personalfreiheit
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Personalbeschwernis
Personaldienst
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, f.
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Befreiung von persönlichen (II) Leistungen, Personaldiensten und Personallasten
bdv.:
Personalbefreiung
vgl.
Territorialfreiheit
- daß sie meinen ihnen heraußgegebenen revers in etlichen puncten geendert ... [zB.] daß wort personal(frejheit)1644 JbWestfKG. 7 (1905) 265
- solche new angenommene bürger haben allemahl daß erste jahr durch die völlige personal-freyheit genoßen1695 SchriesheimW. 204
- nachdem wir denen berg-huͤtten- und stahl-knechten ... die personal-freyheit ... verwilligt haben1701 HessSamml. III 459Faksimile (ca. 480 KB)
- als solle ihm [spießforsteren] für diese seine getrewe diensten nebst dem pfandgeldt die personalfreyheit angedeyhen1753 Michel,ForstTrier 144
- die freyheiten, die sie [zu dem hof gehoͤrigen kuͤnstlern] geniessen, bestehen ... in der personal-dienst-frohnd- und wacht-freyheit1761 Moser,Hofr. II 222Faksimile - in Google Books
- solle [der kreiser oder waldfoͤrster] wo er von seinem foͤrster in seinem forst hingeschicket wird, sich allezeit willig und bereit finden, dafuͤr er, nebst dem gewoͤhnlichen pfandgeld, auch die personal-freyheit haben solle1770 Gatterer,NForstArch. 23 S. 148
- zu den ausserordentlichen [Rechten eines Soldaten] gehoͤren besondere personal- und realfreyheiten1771 Zincke,KriegsRGel. 22Faksimile (ca. 92 KB)
- ertheilen wir ... fuͤr die bei ... [der] krappfabrike angenommenen ... arbeiter auf naͤchstkommende 20 jahre die personalfreiheit1778 Gatterer,TechnolMag. I 141Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
- [baͤuerliche gerichtspersonen] genießen ... personalfreyheit1785 Fischer,KamPolR. I 713Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hebamme ... genießt die personalfreiheit nebst ihrem mann1798 Hartmann,WürtGes. IV 140
- so hat der berichtiger [der gewichte] fuͤr seine muͤhe nichts zu fordern, genießet aber dafuͤr die herkommliche personalfreiheit1804 v.Berg,PolR. V 272Faksimile - in Google Books
- die postbeamte geniessen die landesuͤbliche personal-freyheit von landesherrlichen und landes, auch gemeinds-diensten1805 SammlBadStBl. II 898
- es bedarf ferner keiner erwähnung von der appellation an den päpstlichen stuhl, von der local- und personal-freiheit und von der regular-geistlichkeit1819 Josephinismus IV 635
- der besitz der verdienst-medaille gewaͤhrt personal-freiheit1829 Mohl,WürtStR. I 239Faksimile - in Google Books