Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personalrecht

Personalrecht

, n.

wie Personalgerechtigkeit 
  • wann ein burge seinem gleubiger zahlet, daß der gleubiger schuldigk, ihme alle seine personal und pfandrecht wieder den schuldner und mitburger zu cediren
    1594 CCMarch. VI 3 Sp. 73
  • dahingegen die erb-aemter gemeinlich nur in lauter personal-rechten bestehen
    1689 Valvasor,Krain III 1 S. 9
  • personalrechte eines soldaten
    1771 Zincke,KriegsRGel. 50
  • wenn ein unbewegliches gut ... dergestalt verliehen wird, daß man dadurch kein blosses personal-recht gegen den verleiher ... sondern eine grundgerechtigkeit, und das nutzbare eigenthum ... hierauf erlanget, so heist es emphyteusis, oder baurecht
    1774 Wagner,Civilbeamte I 281
  • es lässt sich z.b. rechtfertigen, dass zeugschaftsfähigkeit im civilgesetzbuch als folge der rechtsfähigkeit im civilgesetzbuch bei dem personalrecht ausgedrückt, und dann die unfähigkeit der meineidigen zu einem zeugnisse unter den ausnahmen bemerkt wird
    1815 Gönner,EntwGesB. II 12
unter Ausschluss der Schreibform(en):