Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personalrecht
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Personalfron
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Personaljurisdiktion
Personallast
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, n.
wie Personalgerechtigkeit
- wann ein burge seinem gleubiger zahlet, daß der gleubiger schuldigk, ihme alle seine personal und pfandrecht wieder den schuldner und mitburger zu cediren1594 CCMarch. VI 3 Sp. 73Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- dahingegen die erb-aemter gemeinlich nur in lauter personal-rechten bestehen1689 Valvasor,Krain III 1 S. 9Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- personalrechte eines soldaten1771 Zincke,KriegsRGel. 50Faksimile (ca. 102 KB)
- wenn ein unbewegliches gut ... dergestalt verliehen wird, daß man dadurch kein blosses personal-recht gegen den verleiher ... sondern eine grundgerechtigkeit, und das nutzbare eigenthum ... hierauf erlanget, so heist es emphyteusis, oder baurecht1774 Wagner,Civilbeamte I 281Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es lässt sich z.b. rechtfertigen, dass zeugschaftsfähigkeit im civilgesetzbuch als folge der rechtsfähigkeit im civilgesetzbuch bei dem personalrecht ausgedrückt, und dann die unfähigkeit der meineidigen zu einem zeugnisse unter den ausnahmen bemerkt wird1815 Gönner,EntwGesB. II 12Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte