Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personalsache

Personalsache

, f.

auf die Person (I) bezogener Rechtsstreit
  • was sonsten hierüber hiebevor am berg-gericht vor sachen ... als kauffs und verkauffs der hütten, schuld und schaden, injurien und anderen personal-sachen mögen angenommen seyn, dieselbe werden ihnen hiemit nicht bewilliget
    1592 PreußBergO. 78
  • wann aber sonsten in personalsachen iemand einen reegerischen behausten innwohner zu beclagen hette, wo selbiger zu vernehmen?
    um 1690 OÖsterr./ÖW. XIV 400
  • daß der beklagte und adpellant vor dem ober-hof-gericht in personal-sachen sich einzulasssen nicht schuldig [sei]
    1721 Ludovici,LehnsProzeß3 104
  • sollen in ciuilibus, als schuld- verbal- injurien- und andern personalsachen, die klaͤger angewiesen werden, sich zufoͤrderst bey dem durchlauchtigsten prinzen, in dessen diensten der beklagte stehet, zu melden
    1751 AltenburgSamml. II 231
  • jurisdiction in fiscalischen straf- frevel- und sonstigen personal-sachen 
    1755 Cramer,Neb. I 5
  • ergieng von fuͤrstlicher regierung ... die cognition in judenschaftlichen personal-sachen 
    1770 HessSamml. II 621
  • ferner muͤssen die [adelichen] mitglieder [der Ritterkantone] sowohl in personal- als real-sachen ... vor dem orts-vorstand [des Ritterkantons] zu recht stehen
    1783 Mader,ReichsrMag. III 577
  • die uͤbrigen personal- civil- und criminal-sachen gehoͤren, und zwar in ansehung der dienstthuenden ... vor das hiesige militair-forum
    1794 VerordnAnhDessau II 43
  • die magistratsmitglieder selbst sind aber dem magistratscollegio in personalsachen unterworfen, wenn dasselbe canzleisaͤßig und mit hinlaͤnglichen mitgliedern besetzt ist
    1798 Hagemann,PractErört. I 140
  • diejenigen ersten diener des staats, die bisher nach dem 1. organisations-edict art. 3 somit in personal-sachen erster instanz unter dem oberhofgericht standen, sollen kuͤnftig in demselben gleich andern kanzleysaͤßigen bey den betreffenden provinzial-hofgerichten ihren gerichtsstand haben
    1808 SammlBadStBl. I 79
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