Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personenanzahl
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, f.
wie Personzahl
- alle erbgüther werden von den eltern auf die kinder zu gleichen theil nach personen-anzahl in die häupter verfället1583 SammlVerordnHannov. II 23Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- und er das andere uͤbrige an gerade behalte, und da soͤhne vorhanden, solches mit ihnen zugleich theile nach persohnenanzahl1610 Walch,Beitr. II 234Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)