Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personenanzahl

Personenanzahl

, f.

wie Personzahl 
  • alle erbgüther werden von den eltern auf die kinder zu gleichen theil nach personen-anzahl in die häupter verfället
    1583 SammlVerordnHannov. II 23
  • und er das andere uͤbrige an gerade behalte, und da soͤhne vorhanden, solches mit ihnen zugleich theile nach persohnenanzahl 
    1610 Walch,Beitr. II 234