Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Personenstand

Personenstand

, m.

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I persönlicher (II) Platz im Kirchengestühl
  • wenn aber von der obrigkeit einkommen ... staͤnde und stuͤle in der kirchen gebauet wuͤrden ... soll in der stadt C. ... jeder persohnen stand in solchen neu erbaueten stuͤhlen mit vier kopffstuͤcken ... geloͤset werden
    1656 HessSamml. II 401
II Familienstand
  • die fälle, worin das öffentliche ministerium bei den gerichten ... mit seiner meinung gehört werden muß, sind folgende: ... wenn von dem personenstand oder von vormundschaften die rede ist
    1818 Landsberg,Gutachten 98