Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Perückensteuer
Artikel davor:
Personengeld
persönlich
Personenrecht
Personenstand
Personenzahl
Pertinenz
Pertinenzstück
Perturbation
perturbieren
Perückenmacher
Perückensteuer
, f.
Abgabe auf Perücken
vgl.
Karossensteuer
- edict, wegen einfuͤhrung der wagen- und peruquen-steuer. vom 20 martii 1698 ... von denenjenigen, so peruquen tragen, soll folgender massen gesteuret werden: 1. alle churfuͤrstl. civil- und militair-bediente ... soll ein jeglicher jaͤhrlich geben 1 thl.1698? CCMarch. IV 5 Sp. 266Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- von abtragung solcher wagen- und peruquen-steuern, soll sonst niemand, als die prediger, schul-bediente, studiosi, schuͤler, und kinder unter 12. jahren, wie auch die unter-officierer und gemeine soldaten, ... befreyet seyn1700 CCMarch. IV 5 Sp. 267Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- haben dieselbe [koͤnigl. majest. in Preussen] allergnaͤdigst resolviret, daß vorerwehnte carossen- und peruquensteuer weiter nicht, als bis zu ablauf dieses 1717. jahres ... gefordert ... seyn soll1717 Ludewig,Anzeigen I 433Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Pest
Pestilenz
Pestkommisssar
Pestordnung
Pestpatent
Pestzeit
Petak
Petentenzettel
Peter