Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Peterskind

Peterskind

, n.

Höriger eines Petersstifts
  • ob nicht die niclaskinder sich unersuchet der obrigkeith mit den peterskindtern verheyrathen können oder mögen?
    1652 TrierArch. 17/18 (1911) 192
  • [Frage,] ob nicht die niclaskindter sich unersuchet der obrigkeith mit den peterskindtern verheyrathen können
    1652 TrierArch. 17/18 (1911) 192
unter Ausschluss der Schreibform(en):