Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Petschaftfertiger

Petschaftfertiger

, m.

Person, die eine Petschaftsfertigung vornimmt
  • da ... testierer selbst ... weder sich noch underschreiben noch fertigen möchte, sollen ... zue becreftigung seines testaments zwai sigl oder aber vier petschaftfertiger als zeügen erpetten ... werden
    1599 NÖLREntw. III 3 § 2