Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Petschaftmitfertiger
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Petschaftsfertigung
Petschaftgeld
Petschaftgräber
Petschafthammer
Petschaftheller
Petschaftmeister
Petschaftmitfertiger
, m.
Person, die eine Urkunde neben anderen Personen mit ihrem Petschaft (I) beglaubigt
vgl.
Petschaftfertiger
- ließ er [der ein Kodizill errichtet], den ainen andern schreiben, ob er dann gleich sich selbst underschreibt, auch sein pedschaft oder insigl auftruckht ... soll er noch einem siglsfertiger oder zwen petschafts-mitfertiger haben1599 NÖLREntw. III 22 § 1