Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Petschaftmitfertiger

Petschaftmitfertiger

, m.

Person, die eine Urkunde neben anderen Personen mit ihrem Petschaft (I) beglaubigt
  • ließ er [der ein Kodizill errichtet], den ainen andern schreiben, ob er dann gleich sich selbst underschreibt, auch sein pedschaft oder insigl auftruckht ... soll er noch einem siglsfertiger oder zwen petschafts-mitfertiger haben
    1599 NÖLREntw. III 22 § 1