Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfählekauf
Artikel davor:
pfahlbürgersweise
pfählen
(Pfähler)
pfahlfest
Pfahlgeld
(Pfahlgenosse)
Pfahlgericht
Pfahlheller
Pfahlherr
Pfählehüter
Pfählekauf
, m., Pfählekaufen, n.
Kauf und Verkauf von Pfählen (I 4), hier zum Weinbau
- vom pfaͤlkauff ... daß die pfaͤl, so in vnser hertzogthumb ... zuverkauffen gefuͤhrt werden, gute wehrschafft sein, vnd soll benanntlich der pfal an der lengin halten vngefahrlich siben werckschuchWürtLO. 1621 S. 826Faksimile - in Google Books
- wann einer ... auf der gassen oder marckh in holtz- und pfählkauffen eintritt oder heimlich hinweg kauft, ehe der erste darvon hinweg gehet, dieser soll es mit 3 lb verbüssen1761 WürzbDiözGBl. 25 (1963) 158