Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfähleschauer

Pfähleschauer

, m.

Prüfer der Weinbergpfähle
  • daß in solchem etwas zu markt gefuͤhrt, die das meß nicht erraichen moͤchten, und von den geschwornen pfaͤhl schauern außgeworffen ... wird, das soll von ihnen auch um ein ziemlich gelt ... werden
    1540 Reyscher,Ges. XII 134