Pfändung, f.

Handlung, mit der eine Sache oder ein Recht durch den Pfandgläubiger oder in dessen Auftrag von einer hierzu autorisierten Amtsperson beim Pfandschuldner in Beschlag genommen wird, metonymisch: rechtlicher Erfolg dieser Handlung, auch der dadurch herbeigeführte Rechtszustand
Recht, eine Pfändung (I) vorzunehmen und ein Pfand zu verwerten
Unkosten einer Pfändung (I)
Verhängen und Einziehen von Strafgeldern und sonstigen Erzwingungspfändern; Privatpfändung bei Schadenszufügung; das Recht hierauf; vereinzelt die durch die Pfändung entstehende Pfandverstrickung
Buße, Strafe, insb. für Feld- und Waldfrevel; offen zu VII
eine Abgabe im Deichrecht