Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfändungsklage

Pfändungsklage

, f.

Klage (I) eines Gläubigers gegen den anderen auf Pfändung (I) 
  • die klage auff vnterpfandt ..., wann der schuldner selbst das gut besitzt ..., felt vnd vergehet in viertzig jaren. so aber der letzt glaubiger wider den aͤltern ... klagt, so mag er in viertzig jaren die pfandungsklage brauchen, so lang der schuldner im leben ist
    1566 Göbler,Hdb. 30