Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfändungsklage
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Pfändungsgeld
Pfändungsklage
, f.
Klage (I) eines Gläubigers gegen den anderen auf Pfändung (I)
- die klage auff vnterpfandt ..., wann der schuldner selbst das gut besitzt ..., felt vnd vergehet in viertzig jaren. so aber der letzt glaubiger wider den aͤltern ... klagt, so mag er in viertzig jaren die pfandungsklage brauchen, so lang der schuldner im leben ist1566 Göbler,Hdb. 30Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg