Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfaffenkellerin
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Pfaffenhof
Pfaffenholde
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Pfaffenhure
Pfaffenjunker
(Pfaffenkeif)
Pfaffenkeller
Pfaffenkellerin
, f., Pfaffenkellnerin, f.
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Wirtschafterin eines Geistlichen, auch Pfaffendirne
- nach weihnachten da trugen wol siben pfaffenkelnerin ... den stain leicht in dreien oder vier wochen15. Jh. NürnbChr. IV 337
- die pfaffenkellerin, so dem alten pfarrer zu L. gedient ... soll der herrschaft verwiesen werden1537 WürtVjh. 9 (1886) 213
- dessglychen ettlicher predicanten wyber, leider, den pfaffenkälleren nit viel zu verwyssen [vorzuwerfen haben]1616 SchweizId. III 206Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- weißt alle welt ... daß man vor alten zeiten den pfaffenkelleren nien kein guotz nachgesagt ... hatoJ. SchweizId. XII 661Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons