Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfaffenloch

Pfaffenloch

, n.

Arrestlokal für Geistliche, die gegen kirchliche Vorschriften verstoßen haben
  • sollen ihnen [pastoren] mit ernst vorboten sein, in die schenken und krezschmer zugehen, darinne mit den bauren zuzechen ... und wo sie darinne ergriffen, sollen sie gewertig sein, das man sie auf einen wagen setze und in das pfaffenloch anher bringe
    1544 Merseburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 22
unter Ausschluss der Schreibform(en):