Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfaffenpfründe
Artikel davor:
Pfaffenkux
(Pfaffenlanste)
Pfaffenlehen
Pfaffenloch
Pfaffenmagd
Pfaffenmaß
(Pfaffenmeiersche)
Pfaffenname
(Pfaffennonnenfastenabendtag)
(Pfaffenpacht)
Pfaffenpfründe
, f.
gestiftetes Gut, dessen Erträge einem Geistlichen zum Unterhalt dienen
- solt man die pfaffen pfründen lassen abgehen ... vnd dasselbig gut theyl man denen personen mit, welche aus der stiffter geschlecht yn kloͤstern seynt1523 Eberlin v.Günzburg III 31