Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfahlbürgerrecht

Pfahlbürgerrecht

, n.


I Rechtsstellung eines Pfahlbürgers 
  • bei dem ersten nemen wir all pfalburger ab vͤberal in vnserm land ze Beyern, vnd wellen auch, das ... dhein man ... dhein pfalburger recht ewichlichen in vnsern steten, mërkten oder freiungen haben ... sullen
    1340 MWittelsb. II 362
  • weilen er vor diesem in der theürenn zeit nach B. kommen, seine nahrung aber alhier viel lieber suechen wollte, alls were sein bidten, ime sein weib vnnd kinder dern 7 in das pfahlburgerrecht einzuelasen
    1616 Wittmann,Gundelfingen 48
II Recht der Pfahlbürgerschaft
  • die alten auf verschiedenheit der staatsgewalt gewurzelten verbote des pfahlburgerrechts 
    1807 SammlBadStBl. I 437